03546-225525  15907 Lübben (Spreewald) OT Neuendorf / Mühlbergweg 5

Yamaha XJ6 ABS... 25KW (34PS)

89,-€ pro Tag (Montag-Freitags) 200Km Frei! *
189,-€ pro Wochenende (Samstag-Montag) 400Km Frei! *

Jeder weitere Kilometer + 0,50 €
Auf Wunsch kann ein Helm für 5,-€ / Tag geliehen werden!
Vollkaskoversicherung mit 1000,-€ Selbstbeteiligung.

(Dieses Fahrzeug ist tiefer gelegt und kann auch als Werkstatt-Ersatzfahrzeug für 0,50 € pro Kilometer ausgeliehen werden. Sie zahlen nur das, was Sie auch wirklich gefahren sind!)

Bei uns fahren Sie, ohne Kaution hinterlegen zu müssen!

* 1Tag = 24Stunden!

Mindestens Führerschein Klasse A2 erforderlich!

Weitere Tarife, auf Anfrage!

Alle Mietfahrzeuge sind in der Regel von März bis Oktober eines Jahres zugelassen. Durch einen zwischenzeitlichen Verkauf o.ä.,
behalten wir uns aber vor, auch andere Fahrzeuge zuzulassen. Speziell was die Farben, Hubraumstärken usw. angeht. Eine verbindliche Terminvereinbarung ist also Pflicht, um einen Rechtsanspruch geltend machen zu können! Dieser Rechtsanspruch entfällt generell, bei höheren Gewalten.


Des Weiteren dürfen unsere Fahrzeuge nur im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden und nicht u.a. auf Rennstrecken!

Yamaha XVS 650... 29KW (40PS)

99,-€ pro Tag (Montag-Freitags) 200Km Frei! *
199,-€ pro Wochenende (Samstag-Montag) 400Km Frei! *

Jeder weitere Kilometer + 0,50 €
Auf Wunsch kann ein Helm für 5,-€ / Tag geliehen werden!
Vollkaskoversicherung mit 1000,-€ Selbstbeteiligung.

Bei uns fahren Sie, ohne Kaution hinterlegen zu müssen!

* 1Tag = 24Stunden!

Mindestens Führerschein Klasse A2 erforderlich!

Weitere Tarife, auf Anfrage!


Alle Mietfahrzeuge sind in der Regel von März bis Oktober eines Jahres zugelassen. Durch einen zwischenzeitlichen Verkauf o.ä.,
behalten wir uns aber vor, auch andere Fahrzeuge zuzulassen. Speziell was die Farben, Hubraumstärken usw. angeht. Eine verbindliche Terminvereinbarung ist also Pflicht, um einen Rechtsanspruch geltend machen zu können! Dieser Rechtsanspruch entfällt generell, bei höheren Gewalten.


Des Weiteren dürfen unsere Fahrzeuge nur im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden und nicht u.a. auf Rennstrecken!

Führerscheinklassen - Krafträder

AM = Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

A1 = Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung

A2 = Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt

A = Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge

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