03546-225525  15907 Lübben (Spreewald) OT Neuendorf / Mühlbergweg 5

EBIKE

Yamaha CrossCore RC - Rahmengröße S

25,-€ pro Tag (Montag-Freitag) *
50,-€ pro Wochenende (Samstag 9 Uhr - Montag 9 Uhr) *
20,-€ jeder weitere Tag *


Auf Wunsch kann ein Helm für 5,-€ / Tag geliehen werden!
Vollkaskoversicherung mit 500,-€ Selbstbeteiligung.

Bei uns fahren Sie, ohne Kaution hinterlegen zu müssen!

* 1Tag = 24Stunden!

Fahrzeugdetails

Weitere Tarife, auf Anfrage!

Alle Mietfahrzeuge sind von März bis Oktober verfügbar. Durch einen zwischenzeitlichen Verkauf o.ä.,
behalten wir uns vor, auch andere Fahrzeuge vorzuhalten. Eine verbindliche Terminvereinbarung ist also Pflicht, um einen Rechtsanspruch geltend machen zu können! Dieser Rechtsanspruch entfällt generell, bei höheren Gewalten!

Yamaha CrossCore RC - Rahmengröße M

25,-€ pro Tag (Montag-Freitag) *
50,-€ pro Wochenende (Samstag 9 Uhr - Montag 9 Uhr) *
20,-€ jeder weitere Tag *


Auf Wunsch kann ein Helm für 5,-€ / Tag geliehen werden!
Vollkaskoversicherung mit 500,-€ Selbstbeteiligung.

Bei uns fahren Sie, ohne Kaution hinterlegen zu müssen!

* 1Tag = 24Stunden!

Fahrzeugdetails

Weitere Tarife, auf Anfrage!

Alle Mietfahrzeuge sind von März bis Oktober verfügbar. Durch einen zwischenzeitlichen Verkauf o.ä.,
behalten wir uns vor, auch andere Fahrzeuge vorzuhalten. Eine verbindliche Terminvereinbarung ist also Pflicht, um einen Rechtsanspruch geltend machen zu können! Dieser Rechtsanspruch entfällt generell, bei höheren Gewalten!

Yamaha CrossCore RC - Rahmengröße L

25,-€ pro Tag (Montag-Freitag) *
50,-€ pro Wochenende (Samstag 9 Uhr - Montag 9 Uhr) *
20,-€ jeder weitere Tag *


Auf Wunsch kann ein Helm für 5,-€ / Tag geliehen werden!
Vollkaskoversicherung mit 500,-€ Selbstbeteiligung.

Bei uns fahren Sie, ohne Kaution hinterlegen zu müssen!

* 1Tag = 24Stunden!

Fahrzeugdetails

Weitere Tarife, auf Anfrage!

Alle Mietfahrzeuge sind von März bis Oktober verfügbar. Durch einen zwischenzeitlichen Verkauf o.ä.,
behalten wir uns vor, auch andere Fahrzeuge vorzuhalten. Eine verbindliche Terminvereinbarung ist also Pflicht, um einen Rechtsanspruch geltend machen zu können! Dieser Rechtsanspruch entfällt generell, bei höheren Gewalten!

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Alle erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen und die Möglichkeit, einzelne Cookies zuzulassen oder sie zu deaktivieren, erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.